Verzeichnis · Hausverwaltung

Hausverwaltung Moers

Unternehmen aus öffentlichen Verzeichnissen in Moers. Aktuelle Leistungsbeschreibungen und noch unbestätigte Einträge sind getrennt; alphabetisch, ohne Qualitätsranking. WEG- oder Mietverwaltung bitte direkt mit dem Unternehmen klären.

Illustration (KI-generiert): Symbolische Illustration zum Thema „Hausverwaltung Moers“
Achtung

Die Übersicht der Hausverwaltungen in Moers ist in Vorbereitung.

Wir zeigen Verwaltungen, sobald mindestens zehn geprüfte Einträge vorliegen.
Auswahl

Worauf Sie achten sollten

WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft (Beschlüsse, Wirtschaftsplan, Rücklage). Die Mietverwaltung betreut vermietete Wohnungen einzelner Eigentümer (Miete, Nebenkostenabrechnung, Mieterwechsel). Viele Verwaltungen bieten beides.
Zertifizierung
Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört grundsätzlich die Bestellung eines zertifizierten Verwalters (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG; Qualifikation nach § 26a WEG). Eine Ausnahme gilt nur, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer Verwalter ist und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt. Fragen Sie nach einem Qualifikationsnachweis; neben der IHK-Prüfung können gesetzliche Gleichstellungen relevant sein.
Vertrag und Kosten
Vergleichen Sie die Grundvergütung pro Einheit und Monat und welche Leistungen extra kosten. Die Bestellung als WEG-Verwalter gilt höchstens fünf Jahre, die erste Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG).

Datenquellen

Amtliche Quelle · Eigene Berechnung · Eigene Auswertung · DDORF-Schätzung → Methodik

  • Eigene AuswertungDDORF-FirmenverzeichnisHistorische Kategorie oder Firmenname; datierte Prüfung der aktuellen Website, Status pro Eintrag sichtbarEinträge ohne Gewähr
  • Eigene AuswertungGoogle Business ProfileBewertungen und Anzahl, getrennt ausgewiesenKein einheitlicher Abrufstand belegt
Angaben korrigieren oder ergänzen

Ein einheitlicher Datenstand ist nicht belegt. Prüfdatum und Status stehen, soweit vorhanden, am einzelnen Eintrag.