01Eigentum und Umfang des Verkaufs klären
Beginnen Sie mit Ihrem Erwerbsvertrag, einem passenden Grundbuchauszug und der Teilungserklärung einschließlich Gemeinschaftsordnung. Ordnen Sie Stellplatz, Keller und Sondernutzungsrechte eindeutig zu. Eine mündliche Beschreibung wie „Garten gehört dazu“ reicht als Nachweis nicht. Fragen Sie das beauftragte Notariat, welche aktuellen Nachweise es für die konkrete Gestaltung benötigt. Bei Erbschaft, Vollmacht oder mehreren Eigentümern kommen weitere Nachweise hinzu; unsere Liste ersetzt deren Prüfung nicht.
02Grundriss, Wohnfläche und Zustand nachvollziehbar belegen
Legen Sie Grundriss und die vorhandene Wohnflächenberechnung nebeneinander. Dokumentieren Sie Abweichungen, Umbauten und die Herkunft der Flächenangabe; übernehmen Sie eine Inseratsfläche nicht automatisch als geprüft. Sammeln Sie vorhandene Bauunterlagen und Belege zu Renovierungen. Halten Sie bekannte Schäden und offene Fragen gesondert fest. Der Käufer sollte erkennen können, welche Angaben belegt sind und welche noch geklärt werden müssen. Für eine Wertermittlung helfen nachvollziehbare Merkmale mehr als ein unkommentierter Quadratmeterpreis.
03WEG-Unterlagen bei der Hausverwaltung anfragen
Fordern Sie den aktuellen Wirtschaftsplan, die letzte verfügbare Jahresabrechnung, den Vermögensbericht sowie relevante Versammlungsprotokolle und Beschlüsse an. § 28 WEG regelt Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht; letzterer enthält unter anderem den Stand der Rücklagen. Für Ihre Verkaufsmappe sind zudem beschlossene oder diskutierte größere Maßnahmen wichtig. Eine hohe Rücklage allein bedeutet nicht, dass keine zusätzliche Zahlung ansteht. Notieren Sie Dokumentenjahr und offene Fragen zur geplanten Dach-, Fassaden- oder Heizungsmaßnahme.
04Energie und Vermietung separat dokumentieren
Prüfen Sie den vorhandenen Energieausweis für das Gebäude und klären Sie bei fehlendem oder unpassendem Dokument die Ausstellung mit der zuständigen Fachperson. Beim Verkauf sieht § 80 GModG die Vorlage gegenüber potenziellen Käufern spätestens bei der Besichtigung vor; Sonderfälle sind gesondert zu prüfen. Ist die Wohnung vermietet, stellen Sie Mietvertrag und Ergänzungen, aktuelle Kaltmiete, vorhandene Abrechnungen und Angaben zur Kaution zusammen. Versprechen Sie keine freie Übergabe, bevor die tatsächliche Situation rechtlich geklärt ist.
05Eine übersichtliche Mappe statt unkontrollierter Weitergabe
Vergeben Sie Dateinamen mit Thema und Datum, zum Beispiel „WEG-Jahresabrechnung-2025“. Führen Sie eine Liste mit vorhanden, angefragt und ungeklärt. Ein Exposé braucht andere Angaben als die Prüfung durch Käufer, Bank oder Notariat. Veröffentlichen Sie keine vollständigen Grundbuchauszüge, Unterschriften, Bankverbindungen oder Informationen über Nachbarn auf einer offenen Website. Geben Sie erforderliche Dokumente an berechtigte Empfänger kontrolliert weiter. Unsere Website fordert in diesem Ratgeber keinen Upload Ihrer Verkaufsmappe an.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich WEG-Unterlagen?
Fragen Sie Ihre Hausverwaltung nach den vorhandenen Dokumenten und deren Stand. Notieren Sie, welche Abrechnungen, Berichte oder Beschlüsse noch fehlen.
Muss jede Wohnung dieselbe vollständige Unterlagenliste haben?
Nein. Vermietung, Umbauten, Sondernutzungsrechte und die Eigentumssituation beeinflussen den Bedarf. Stimmen Sie die konkrete Liste mit Notariat und gegebenenfalls Fachpersonen ab.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Allgemeine Orientierung und Arbeitscheckliste, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konkrete Verträge, Daten und Befugnisse müssen fachlich geprüft werden.
Nächste Schritte und Hintergründe
- Externe Unterstützung selbst prüfenAuftrag, Qualifikation und Bedingungen selbst prüfenÖffnen ›
- Notartermin beim Hausverkauf: Vorbereitung bis ÜbergabeEigene Annahmen vergleichen und Unterlagen ordnenÖffnen ›
- Hausverkauf-ChecklisteUnterlagen und Schritte abhakenÖffnen ›
- Exposé-Entwurf erstellenEigene Angaben strukturiert vorbereitenÖffnen ›
- ÜbergabeprotokollZählerstände, Schlüssel und offene PunkteÖffnen ›
- Verkauf vorbereitenVom belegten Objekt zum VerkaufsablaufÖffnen ›
- Energieausweis verstehenAngaben und passende Unterlagen prüfenÖffnen ›
- Verkauf durch ErbenZuständigkeiten gemeinsam klärenÖffnen ›
Datenquellen
Amtliche Quelle · Eigene Berechnung · Eigene Auswertung · DDORF-Schätzung → Methodik
- Amtliche Quelle§ 28 WEGWirtschaftsplan, Jahresabrechnung und VermögensberichtZur Quelle(öffnet neues Fenster)
- Amtliche Quelle§ 80: Verwendung von EnergieausweisenVorlage des Energieausweises beim VerkaufZur Quelle(öffnet neues Fenster)
