01Warum ein Notartermin erforderlich ist
§ 311b BGB schreibt für einen Vertrag über die Verpflichtung zum Erwerb oder zur Übertragung von Grundstückseigentum die notarielle Beurkundung vor. Ein unterschriebenes Exposé oder eine private Preisvereinbarung ist nicht einfach der vollständige Grundstückskaufvertrag. Das Notariat prüft und gestaltet den konkreten Vorgang; DDORF erstellt keinen Kaufvertrag und nimmt keine Buchung oder Zahlung entgegen.
02Was vor dem Entwurf klar sein sollte
Ordnen Sie Beteiligte und ihre Vertretung, Objekt und Grundbuchstand, vereinbarte Preisbestandteile, bestehende Belastungen und Finanzierungsfragen. Stellen Sie relevante Unterlagen vollständig bereit und benennen Sie Unsicherheiten. Bei Wohnungseigentum oder Vermietung kommen weitere Vereinbarungen und Dokumente hinzu. Die Hausverkauf-Checkliste hilft bei der Ordnung, bestätigt aber nicht automatisch die Vollständigkeit des konkreten Vertrags.
03Entwurf sorgfältig lesen
Prüfen Sie, ob Objekt, Preis, Zahlungsablauf, Übergabe und bekannte Besonderheiten den tatsächlichen Vereinbarungen entsprechen. Stellen Sie Fragen vor der Unterschrift und verlassen Sie sich nicht nur auf mündliche Zusagen. Unterschiedliche Beteiligtenkonstellationen können weitere Schutz- und Verfahrensanforderungen auslösen. Vereinbaren Sie einen angemessenen Prüfungsablauf mit dem Notariat, statt eine universelle Frist aus einer Internetliste zu übernehmen.
04Unterschrift, Zahlung und Eigentum sind verschiedene Schritte
Die Beurkundung allein bedeutet nicht, dass der Preis bereits fällig oder das Eigentum schon umgeschrieben ist. Zahlungsanforderung, Sicherungen, Besitzübergang und Grundbucheintragung sind im konkreten Verfahren getrennt zu betrachten. Zahlen und übergeben Sie nach dem abgestimmten Vertragsablauf. Eine feste Reihenfolge aus einem allgemeinen Beispiel ersetzt nicht die tatsächlichen Bedingungen Ihres Kaufvertrags.
05Die Übergabe dokumentieren
Nutzen Sie das Protokoll für Datum, Zustand, Zählerstände, Schlüssel, Unterlagen und offene Punkte. Prüfen Sie es gemeinsam und halten Sie vereinbarte Erledigungen nachvollziehbar fest. Das Protokoll dokumentiert die tatsächliche Übergabe; es ersetzt keine notarielle Vereinbarung und bewirkt keine Grundbuchänderung. Bewahren Sie die endgültige Fassung zusammen mit den relevanten Kaufunterlagen auf.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Allgemeine Information und Vorbereitungshilfe, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Keine Vermittlung oder Weitergabe von Anfragen durch diese Seite.
Nächste Schritte und Hintergründe
- Rechner und VorlagenEigene Annahmen vergleichen und Unterlagen ordnenÖffnen ›
- Hausverkauf-ChecklisteVorbereitung abhakenÖffnen ›
- Verkauf oder VermietungLiquidität als Szenario vergleichenÖffnen ›
- Grundschuld löschen beim Verkauf: Ablauf und offene KostenEigene Annahmen vergleichen und Unterlagen ordnenÖffnen ›
Datenquellen
Amtliche Quelle · Eigene Berechnung · Eigene Auswertung · DDORF-Schätzung → Methodik
- Amtliche QuelleBGB §§ 311bGesetzlicher Rahmen; keine Prüfung des EinzelfallsZur Quelle(öffnet neues Fenster)
