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Immobilienrichtwert: den Ausgangswert richtig nutzen

Ein amtlicher Richtwert beschreibt ein Modellobjekt. Er ist ein guter Ausgangspunkt, aber noch nicht der individuelle Wert Ihrer Immobilie.

Illustration (KI-generiert): Symbolische Illustration zum Thema „Immobilienrichtwert: den Ausgangswert richtig nutzen“

Bearbeitungsstand: 04.10.2026 · Von DDORF WOHNEN · Softwareentwicklung und Redaktion

Was ist ein Immobilienrichtwert?

Immobilienrichtwerte beschreiben für definierte Zonen und Modellmerkmale ein Preisniveau je Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche. In Düsseldorf veröffentlicht sie der Gutachterausschuss jährlich. Prüfen Sie immer Stichtag, Objektart und die Beschreibung des zugrunde liegenden Objekts. Zwei identische Quadratmeterzahlen können wegen unterschiedlicher Bezugsobjekte nicht unmittelbar vergleichbar sein.

Immobilienrichtwert und Bodenrichtwert unterscheiden

Ein Bodenrichtwert bezieht sich auf den Boden je Quadratmeter Grundstücksfläche. Ein Immobilienrichtwert bezieht sich auf das beschriebene bebaute Modellobjekt beziehungsweise Wohnungseigentum je Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche. Addieren Sie diese beiden Quadratmeterwerte nicht. Auch ein Angebotspreis aus einem Inserat ist eine andere Datenart und kein beurkundeter Kaufpreis.

Vom Richtwert zur eigenen Wohnung

Starten Sie mit der Wohnungsbewertung über den Link unten: Sie wählen eine unterstützte Stadt und geben Lage und Objektmerkmale an. Die Verfügbarkeit richtet sich nach dem tatsächlichen Datenbestand; ein fehlendes Modell wird nicht durch eine erfundene Zahl ersetzt. Baujahr, Fläche und weitere Modellmerkmale müssen zum amtlichen Modell passen. Sanierungen, Schäden oder Besonderheiten können eine fachliche Besichtigung erfordern.

Rechenbeispiel und Grenzen

Reines Beispiel: 3.000 €/m² für ein Modellobjekt und 80 m² ergeben zunächst 240.000 €. Diese Multiplikation berücksichtigt noch keine Abweichungen vom Modell. Sie dürfen daraus weder einen zugesicherten Verkaufspreis noch einen gerichtsfesten Verkehrswert ableiten. Für Erbschaft, Streit oder steuerliche Nachweise klären Sie mit einer geeigneten Fachperson, welches Gutachten benötigt wird.

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Datenquellen

Amtliche Quelle · Eigene Berechnung · Eigene Auswertung · DDORF-Schätzung → Methodik