Gutachten · Wertermittlung

Immobiliengutachter in Rommerskirchen

Verkehrswertgutachten: ca. 1.500–3.500 € · Kurzgutachten: ca. 500–1.500 €

Erbschaft, Scheidung, Finanzamt oder Verkauf: Hier sehen Sie, welche Bewertung in Rommerskirchen wofür reicht, was sie kostet und wie lange sie dauert – und woran Sie qualifizierte Sachverständige erkennen.

Bodenrichtwert: offizieller Wert für den Boden – kein Wert für Haus oder Wohnung

Illustration (KI-generiert): Symbolische Illustration zum Thema „Immobiliengutachter in Rommerskirchen“
Verkehrswertgutachten und Online-Schätzung unterscheiden

Immobilienbewertung und Gutachten in Rommerskirchen

Für Rommerskirchen ist der Gutachterausschuss im Rhein-Kreis Neuss zuständig. Die ländlich geprägte Gemeinde hat vor allem Einfamilienhäuser und ehemalige Hofstellen, für die es nur wenige Vergleichsverkäufe gibt – hier stützt sich ein Gutachten stärker auf Sachwert und Bodenrichtwert als auf direkte Vergleichspreise.

Vergleich

Welche Bewertung brauchen Sie?

Richtwerte5 Bewertungsarten · Beispielwerte
  • Online-Bewertung0 €z. B. DDORF WertPilot · sofortErste Orientierung, VerkaufsüberlegungEignung als Nachweis: Nein – Orientierung, kein Nachweis
  • Maklerbewertung0 €mit Besichtigung · 1–2 WochenAngebotspreis für die VermarktungEignung als Nachweis: Nein – Einschätzung mit Vermarktungsinteresse
  • Kurzgutachten500–1.500 €vereinfachte Wertermittlung · 1–3 WochenEinigung unter Miterben, Gespräch mit der BankEignung als Nachweis: Eingeschränkt – Umfang und Anforderungen prüfen
  • Verkehrswertgutachten1.500–3.500 €nach § 194 BauGB · 3–6 WochenFinanzamt (Erbschaft, Schenkung), Scheidung, VermögensaufteilungEignung als Nachweis: Eingeschränkt – Zweck, Qualifikation und Verfahren prüfen
  • Gutachten für Gericht und Streitab 2.500 €ö. b. u. v. Sachverständige · 4–8 WochenStreit unter Erben, Scheidung; bei Gerichtsverfahren bestellt meist das GerichtEignung als Nachweis: Eingeschränkt – Verfahrensregeln und Auftrag prüfen

Kosten und Dauer: Richtwerte (Beispielwerte) für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus in Rommerskirchen. Honorare sind frei vereinbar – lassen Sie sich vorab ein schriftliches Angebot geben.

Ihr Anlass

Wofür brauchen Sie den Wert?

Wählen Sie Ihren Anlass – wir zeigen, welche Bewertung passt.

Anlass · Erbschaft

Erbschaft: ein belastbarer Wert für Finanzamt und Miterben

Das Finanzamt ermittelt den steuerlichen Wert nach dem BewG. Für einen niedrigeren gemeinen Wert können geeignete Gutachten nach § 198 Abs. 2 BewG dienen. Auch ein tatsächlicher Kaufpreis innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Stichtag kann bei unveränderten maßgeblichen Verhältnissen nach Abs. 3 geeignet sein. Eine DDORF-Schätzung ersetzt diese Nachweise nicht.

  1. Online-Bewertungreicht nicht
  2. Maklerbewertungreicht nicht
  3. Kurzgutachtenunter Miterben, wenn einig
  4. Verkehrswertgutachtenempfohlen · Finanzamt
  5. Gutachten für Gericht und Streitbei Streit unter Erben
Gut zu wissen
  1. ADas Finanzamt bewertet nach dem BewG. Ein niedrigerer gemeiner Wert kann mit geeigneten Nachweisen nach § 198 BewG belegt werden.
  2. BSind sich alle Erben einig, reicht für die Aufteilung oft ein Kurzgutachten.
  3. CFür eine erste Orientierung vorab genügt die kostenlose Online-Einschätzung.

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Qualifikation

Woran erkennen Sie qualifizierte Gutachter?

  • ö. b. u. v.

    Öffentlich bestellt und vereidigt

    Von der IHK oder Architektenkammer bestellt. Besondere Sachkunde geprüft, zur Unparteilichkeit verpflichtet. Gerichte beauftragen bevorzugt diese Sachverständigen.

  • ISO/IEC 17024

    Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

    Personenzertifizierung durch eine akkreditierte Stelle – mit regelmäßiger Überwachung und Rezertifizierung.

  • Achtung

    „Gutachter“ ist kein geschützter Titel

    Jede Person darf sich Gutachter oder Sachverständiger nennen. Fragen Sie nach Bestellung oder Zertifikat – und lassen Sie es sich zeigen.

Sachverständige findenÖffentliche Kammerverzeichnisse

Ein eigenes öffentliches DDORF-Sachverständigenverzeichnis ist derzeit nicht freigegeben. Nutzen Sie die Verzeichnisse der Kammern und prüfen Sie Qualifikation und Fachgebiet.

IHK-Sachverständigenverzeichnisexternes Verzeichnis · öffnet in neuem Tab
Fragen

Häufige Fragen

F-01

Was kostet ein Verkehrswertgutachten in Rommerskirchen?

Als Richtwert 1.500 – 3.500 € für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, bei größeren oder schwierigen Objekten mehr. Das Honorar ist frei vereinbar – lassen Sie sich vorab ein schriftliches Angebot geben.

F-02

Erkennt das Finanzamt eine Online-Bewertung an?

Nein. Die Online-Bewertung ist eine indikative automatisierte Berechnung auf Basis offizieller Richtwerte und ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

F-03

Ist Verkehrswert dasselbe wie Marktwert?

Ja. § 194 BauGB definiert den Verkehrswert als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag zu erzielen wäre. „Marktwert“ ist im Gesetz gleichbedeutend.

F-04

Kann der Gutachterausschuss ein Gutachten erstellen?

Ja. Der Gutachterausschuss im Rhein-Kreis Neuss (zuständig für Rommerskirchen) erstellt auf Antrag Verkehrswertgutachten, etwa für Eigentümer, Gerichte oder Behörden. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung und dem Wert der Immobilie.

Datenquellen

Amtliche Quelle · Eigene Berechnung · Eigene Auswertung · DDORF-Schätzung → Methodik

Quellenstand nicht separat bestätigt · Quelle: DDORF-Redaktion

Ratgeber dazu

Gut zu wissen

Nächster Schritt

Weiter in Rommerskirchen