01Grundidee: passende Fälle statt einfacher Durchschnitt
Im Vergleichswertverfahren dienen geeignete Vergleichspreise als Ausgangspunkt. Die Vergleichsobjekte sollen mit dem Bewertungsobjekt hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Merkmale hinreichend übereinstimmen. Größere Unterschiede brauchen sachgerechte Anpassungen; ungeeignete Fälle werden nicht allein wegen einer ähnlichen Fläche passend.
02Welche Merkmale sind wichtig?
Prüfen Sie Objektart, Lage, Grundstück beziehungsweise Wohnung, Zustand, Baujahr, Rechte und den zeitlichen Bezug. Eine renovierungsbedürftige Wohnung und eine modernisierte Wohnung im selben Haus können unterschiedliche Werte haben. Ein Merkmal, das im Modell bereits berücksichtigt ist, sollte nicht ein zweites Mal pauschal aufgeschlagen werden.
03Rechenbeispiel: keine aktuelle Marktbewertung
Drei rein illustrative Vergleichswerte von 2.900, 3.000 und 3.200 €/m² ergeben einen Median von 3.000 €/m². Für 80 m² folgt rechnerisch 240.000 €. Ohne Prüfung der Vergleichbarkeit und der erforderlichen Anpassungen ist dieser Betrag noch kein belastbarer Verkehrswert. Die Zahlen demonstrieren die Rechnung und stammen nicht aus aktuellen Kaufverträgen.
04Angebotspreise sind keine Vergleichskaufpreise
Öffentliche Angebotspreise sind Forderungen des jeweiligen Anbieters und belegen keinen tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Ein amtlicher Richtwert ist wiederum ein Wert für ein beschriebenes typisches Objekt. Prüfen Sie die Eignung für Ihren Anlass und die nötigen Anpassungen. Dieser Ratgeber stellt weder einen individuellen Kaufpreis-Check noch ein Gutachten bereit.
05Wann brauchen Sie eine Fachperson?
Wenn ein bestimmter Wert gegenüber einem Gericht, Finanzamt oder Vertragspartner nachgewiesen werden soll, klären Sie zunächst die Anforderungen. Eine geeignete Fachperson entscheidet über Datenauswahl, Verfahren und Umfang. Beschaffen Sie bei Bedarf passende Informationen über die Kaufpreissammlung und prüfen Sie die Nutzungsbedingungen. Ein Online-Ergebnis sollte nicht nachträglich als amtliches Gutachten bezeichnet werden.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Allgemeine Orientierung, keine individuelle Wertermittlung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Nächste Schritte und Hintergründe
Datenquellen
Amtliche Quelle · Eigene Berechnung · Eigene Auswertung · DDORF-Schätzung → Methodik
- Amtliche QuelleImmoWertV §24: VergleichswertverfahrenGrundlage der redaktionellen ErläuterungZur Quelle(öffnet neues Fenster)
