Mietpreisbremse

Mietpreisbremse-Rechner nach Stadt

Die Mietpreisbremse gilt nur in Städten der Mieterschutzverordnung NRW. Den Rechner bieten wir an, wo wir die Regeln geprüft haben.

Illustration (KI-generiert): Symbolische Illustration zum Thema „Mietpreisbremse-Rechner nach Stadt“

Welche Regeln für Ihre Wohnung gelten können

Die Mietpreisbremse betrifft bestimmte neue Mietverträge in durch Landesverordnung festgelegten Gebieten. Ob sie auf einen konkreten Vertrag anwendbar ist, hängt auch von gesetzlichen Ausnahmen und den Umständen des Falls ab. Eine Angebotsmiete allein genügt nicht für eine rechtliche Prüfung.

Wir verlinken einen Rechner nur für Städte, deren Regelgrundlage für die technische Anwendung geprüft wurde. Ist Ihre Stadt noch nicht verfügbar, bedeutet das weder, dass die Mietpreisbremse gilt, noch dass sie nicht gilt. Nutzen Sie die geltende Verordnung und bei einem konkreten Anspruch eine qualifizierte Beratung.

Offizieller Mietspiegel
Grundlage und Merkmale der jeweiligen Gemeinde; Stand auf der Stadtseite.
Angebotsmiete
Beobachtete Inserate; nicht mit Vertrags- oder Vergleichsmieten gleichsetzen.
DDORF-Schätzung
Statistische Orientierung mit ausgewiesenen Grenzen, kein Gutachten.

Rechtliche Grundlagen: § 558 BGB: ortsübliche Vergleichsmiete und § 556d BGB: Miethöhe bei Mietbeginn. Der aktuelle Gesetzestext und die örtliche Grundlage sind maßgeblich.

Verfügbar für 1 Stadt