Mietpreisbremse Düsseldorf – gilt sie für Ihre Wohnung?
Bei neuen Mietverträgen darf die Miete in Gebieten mit Mietpreisbremse höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – mit Ausnahmen. Hier sehen Sie, wo Ihre Miete liegt.

Düsseldorf gehört zu den Gebieten mit Mietpreisbremse (Mieterschutzverordnung NRW), gültig bis 31.12.2029.
Nach der Berechnung sehen Sie hier die zulässige Orientierung, Ihre Miete und alle geprüften Ausnahmen.
Wo Sie Hilfe bekommen
Mieterverein Düsseldorf e. V.
Beratung zu Mietfragen für Mitglieder, gegen Mitgliedsbeitrag.
Website öffnen(öffnet neues Fenster)Verbraucherzentrale NRW
Informationen und Beratung rund ums Wohnen, teilweise kostenpflichtig.
Website öffnen(öffnet neues Fenster)Rechtsanwalt für Mietrecht
Individuelle Rechtsberatung, z. B. über die Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
Anwaltssuche öffnen(öffnet neues Fenster)
Die wichtigsten Regeln
- Höchstens ortsübliche Vergleichsmiete + 10 % zu Mietbeginn.
- Ausgenommen: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden, und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
- War die Vormiete höher, darf sie weiter verlangt werden.
- Zu viel gezahlte Miete können Sie nach einer Rüge gegenüber dem Vermieter zurückverlangen.
Häufige Fragen
Gilt die Mietpreisbremse in ganz Düsseldorf?
Die Mietpreisbremse gilt in Gemeinden, die die Mieterschutzverordnung NRW aufführt. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Verordnung für den Zeitpunkt Ihres Mietbeginns.
Was gilt, wenn meine Vormiete höher war?
War die Miete des Vormieters höher als die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 %, darf der Vermieter diese Vormiete in der Regel weiter verlangen (§ 556e BGB).
Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?
Eine Rückforderung setzt eine Rüge gegenüber dem Vermieter voraus (§ 556g BGB). Geht sie innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn während des laufenden Mietverhältnisses zu, kann auch frühere Überzahlung erfasst sein. Bei späterer Rüge oder bereits beendetem Mietverhältnis beschränkt Abs. 2 die Rückforderung auf danach fällig gewordene Miete. Vertragsdatum, Ausnahmen und Übergangsrecht sind gesondert zu prüfen.
Datenquellen
Amtliche Quelle · Eigene Berechnung · Eigene Auswertung · DDORF-Schätzung → Methodik
- Amtliche QuelleMietspiegel für DüsseldorfOrtsübliche Vergleichsmiete
- Amtliche QuelleMieterschutzverordnung NRWGebietskulisse und Geltungsdauer
- Amtliche QuelleBürgerliches Gesetzbuch§§ 556d–556g BGB: Regeln und AusnahmenZur Quelle(öffnet neues Fenster)