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Wohnrecht berechnen: Szenario statt pauschaler Abschlag

Wohnrecht-Rechner mit eigener Dauer, Wohnvorteil, Kosten und Abzinsung. Kostenloses Rechenszenario, kein steuerlicher Kapitalwert oder Gutachten.

Illustration (KI-generiert): Bewohner im Lesebereich seines Wohnhauses; symbolische Illustration
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Bearbeitungsstand: 08.10.2026 · Von DDORF WOHNEN · Softwareentwicklung und Redaktion

Feste Dauer als Rechenszenario

Kostenlos. Keine Alters- oder Gesundheitsdaten, keine Lebensdauerprognose, keine Speicherung. Dieses Werkzeug berechnet nicht den steuerlichen Kapitalwert nach BewG.

Eigene Berechnung: Szenario-Barwert

85.302 €

Rechnerischer Jahresüberschuss: 10.000 €. Zahlung jeweils am Jahresende, konstante Beträge. Kein Marktpreis des Rechts, kein verbindlicher Kaufpreisabschlag und kein steuerlicher Wert.

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Verkaufen und wohnen bleiben

Wohnrecht und Nießbrauch sind unterschiedliche Rechte

Das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB betrifft die Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils als Wohnung. Nießbrauch nach § 1030 BGB betrifft die Nutzungen einer Sache und kann einen anderen wirtschaftlichen Umfang haben. Entscheidend sind die tatsächliche Bestellung und die vereinbarten Einschränkungen. Der Titel Wohnrecht allein beantwortet weder Kostenverteilung noch Vermietungsbefugnisse.

Welche Zahl tragen Sie als Wohnvorteil ein?

Verwenden Sie eine nachvollziehbare jährliche Annahme für die konkret betroffene Fläche und Nutzung. Eine Angebotsmiete ist kein automatisch zutreffender Jahreswert eines Rechts. Ziehen Sie nur Kosten ab, die im eigenen Szenario tatsächlich von der berechtigten Person getragen werden. Dokumentieren Sie Fläche, Zustand und Umfang, statt einen Stadtmedian blind zu übernehmen.

Die Formel und ein Beispiel

Für einen festen Zeitraum summiert der Rechner gleichbleibende jährliche Überschüsse, abgezinst auf heute. Formel: Jahresüberschuss × [1 − (1 + Zinssatz)^−Jahre] ÷ Zinssatz. Bei 0 % gilt Jahresüberschuss × Jahre. 12.000 € jährlicher Vorteil minus 2.000 € Kosten über zehn Jahre ergibt bei 0 % 100.000 €. Das ist ein Beispiel, kein Wert eines konkreten Wohnrechts.

Lebenslang ist nicht zehn Jahre

Eine frei gewählte Dauer bildet kein lebenslanges Recht ab. § 14 BewG beschreibt eine besondere steuerliche Bewertung mit amtlichen Vervielfältigern. Diese Anwendung verwendet weder Sterbetafeln noch Alters- oder Geschlechtsfaktoren. Für einen steuerlichen Ansatz und einen belastbaren Marktabschlag ist eine eigene fachliche Prüfung erforderlich.

Verkauf mit Wohnrecht vorbereiten

Prüfen Sie Grundbuch, Bestellungsurkunde, Rang, betroffene Räume und laufende Verpflichtungen. Lassen Sie klären, was bei Auszug, Verzicht oder Verkauf tatsächlich gilt. Ein errechneter Barwert wird nicht automatisch vom unbelasteten Immobilienwert abgezogen. Finanzierung, Vermarktbarkeit und Rechte anderer Beteiligter können zusätzlich relevant sein.

Passende Werkzeuge und Hintergründe

Datenquellen

Amtliche Quelle · Eigene Berechnung · Eigene Auswertung · DDORF-Schätzung → Methodik

  • Eigene BerechnungEigene BerechnungRechenszenario aus eigenen Eingaben, kein amtlicher Wert.08.10.2026
  • Amtliche QuelleBGB §§ 1093, 1030Rechtsinhalt von Wohnungsrecht und NießbrauchAbruf 08.10.2026Zur Quelle(öffnet neues Fenster)
  • Amtliche QuelleBewG §14Abgrenzung zur steuerlichen Bewertung lebenslanger NutzungenAbruf 08.10.2026Zur Quelle(öffnet neues Fenster)