01Hausverkauf bei Trennung oder Scheidung: gemeinsam vorbereiten
Vor einem möglichen Verkauf müssen zuerst die offenen Fragen auf den Tisch: Wer steht im Grundbuch? Welche Darlehen bestehen? Wer wohnt aktuell im Haus und welche Wohnlösung wird danach benötigt? Eine Online-Schätzung beantwortet weder Eigentums- noch Unterhaltsfragen.
Notieren Sie Angebotspreis, Restschuld und erwartete Verkaufskosten getrennt. Der verbleibende Betrag ist keine automatische Zusage, was eine einzelne Person erhält. Halten Sie fest, worüber Einigkeit besteht und welche Fragen noch rechtlich oder finanziell geprüft werden müssen.
Wenn eine Einigung fehlt, ersetzt ein Exposé keine Lösung. Ordnen Sie die Unterlagen und lassen Sie die konkrete Situation unabhängig prüfen, bevor Sie Zusagen machen. Unser Angebot hilft bei der Vorbereitung; es vermittelt weder einen Verkauf noch eine rechtliche Vertretung.
Finanzierung und Grundschuld vorbereiten · Notartermin und Unterlagen planen
02Hausverkauf im Alter: zuerst den eigenen Wohnplan klären
Der Verkauf ist nur ein Teil der Entscheidung. Notieren Sie zuerst, wo Sie anschließend wohnen möchten und welche Anforderungen das Zuhause erfüllen soll: Erreichbarkeit, Treppen, laufende Kosten und Nähe zu vertrauten Menschen. Ein bestimmtes Alter allein ist kein Grund für einen Verkauf. Vergleichen Sie Behalten, Vermieten und Verkaufen anhand Ihrer eigenen Wünsche und belegten Kosten.
Trennen Sie einmalig verfügbares Kapital von einem dauerhaft tragfähigen Haushaltsbudget. Der Verkaufserlös nach Restschuld und eigenen Kosten ist nicht derselbe Betrag wie der Angebotspreis. Planen Sie außerdem Umzug, eine mögliche Übergangsphase und eine unangetastete Reserve. Unser Szenario-Rechner hilft beim Sortieren der Zahlen; er enthält keine persönliche Steuerprüfung oder Zusage über künftige Anlageerträge.
Wenn Sie im Haus bleiben möchten, vergleichen Sie die konkrete Vereinbarung: Mietvertrag, Wohnungsrecht und Nießbrauch sind unterschiedliche Gestaltungen. Sammeln Sie Fragen zu Räumen, laufenden Kosten, größeren Reparaturen, einem späteren Auszug und der Sicherung Ihrer Rechte. Lassen Sie den vollständigen Entwurf unabhängig prüfen, bevor Sie sich binden. DDORF bietet hierfür kostenlose Orientierung und Arbeitsvorlagen, keine Vertragsvermittlung.
Verkaufen und wohnen bleiben: Modelle vergleichen · Eigene Liquiditätsszenarien berechnen · Wohnrecht berechnen: Szenario statt pauschaler Abschlag · Nießbrauch berechnen: Ertrag und Dauer als Szenario
03Der Verkauf in 10 Schritten (Übersicht)
Ein Hausverkauf folgt fast immer derselben Reihenfolge. Wer sie einhält, spart Zeit und vermeidet Nachverhandlungen.
- 1Wert ermittelnOnline-Bewertung als Startpunkt, danach Einschätzung durch Makler oder Gutachter.
- 2Finanzierung klärenRestschuld, Zinsbindung und mögliche Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank erfragen.
- 3Unterlagen sammelnGrundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Pläne; bei Wohnungen die WEG-Unterlagen.
- 4Makler oder privat entscheidenAngebote vergleichen oder selbst vermarkten.
- 5Angebotspreis festlegenMit Spielraum für Verhandlungen, aber nah am Markt.
- 6Exposé und InseratFotos, Grundrisse, Pflichtangaben aus dem Energieausweis.
- 7BesichtigungenTermine bündeln, Fragen dokumentieren.
- 8Käufer prüfenFinanzierungsbestätigung vor dem Notartermin verlangen.
- 9Notar und KaufvertragEntwurf prüfen, beurkunden lassen.
- 10ÜbergabeNach Zahlung des Kaufpreises: Schlüssel, Zählerstände, Protokoll.
04Was ist mein Haus wert?
Der Wert ergibt sich aus Lage, Grundstück, Größe, Baujahr und Zustand. In Düsseldorf entscheidet die Lage besonders stark: Ein Haus in Kaiserswerth oder Oberkassel erzielt andere Preise als ein vergleichbares in Garath oder Eller. Es gibt drei Wege zum Wert:
| Weg | Grundlage | Wofür geeignet |
|---|---|---|
| Online-Bewertung | Richtwerte und Vergleichsdaten, ohne Besichtigung | erste Orientierung |
| Makler-Einschätzung | Besichtigung und Marktkenntnis | Angebotspreis festlegen |
| Verkehrswertgutachten | Gutachten nach § 194 BauGB | Erbe, Scheidung, Finanzamt, Gericht |
Bodenrichtwert und Immobilienrichtwert sind amtliche Werte des Gutachterausschusses. Der Bodenrichtwert nennt den Wert des unbebauten Grundstücks je Quadratmeter in einer Zone. Der Immobilienrichtwert nennt einen typischen Wert je Quadratmeter Wohnfläche für ein bebautes Grundstück. Beide sind Durchschnittswerte – Zustand und Ausstattung Ihres Hauses kennen sie nicht. Den Wert für Ihre Adresse zeigt die Seite BORIS NRW: amtliche Bodenrichtwerte.
Der Ratgeber zu Verkehrswertgutachten erklärt Anlässe und Unterschiede. Ein Szenario-Rechner ist keine individuelle Bewertung Ihres Hauses.
05Unterlagen: die vollständige Liste
Käufer und Banken fragen früh nach Unterlagen. Fehlen sie, verzögert sich die Finanzierung des Käufers. Planen Sie für Ämter einige Wochen ein.
| Unterlage | Woher | Für |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Grundbuchamt beim Amtsgericht Düsseldorf | Haus und Wohnung |
| Flurkarte (Liegenschaftskarte) | Vermessungs- und Katasteramt der Stadt | Haus |
| Energieausweis | Aussteller mit Berechtigung | Haus und Wohnung |
| Baupläne, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung | eigene Akten oder Bauaufsicht | Haus |
| Baulastenverzeichnis | Bauaufsicht der Stadt | Haus |
| Nachweise über Modernisierungen | Rechnungen, Gewährleistungen | Haus und Wohnung |
| Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung | Hausverwaltung | Wohnung |
| Mietvertrag, Mieterhöhungen | eigene Akten | vermietete Objekte |
Ein fehlender Energieausweis ist der häufigste Engpass. Was er kostet und welche Art Sie brauchen, erklärt der Ratgeber Energieausweis.
06Mit oder ohne Makler verkaufen?
Beides ist möglich. Ein Makler übernimmt Exposé, Anfragen, Besichtigungen und Verhandlung; privat behalten Sie die Kontrolle und sparen die Provision, investieren aber viel Zeit.
Provisionsteilung: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mit einem Verbraucher als Käufer ist die Vertragskonstellation entscheidend: Haben beide Seiten einen Maklervertrag, müssen sie sich zu gleichen Beträgen verpflichten (§ 656c BGB). Bei einer vereinbarten Kostenweitergabe nach alleinigem Verkäuferauftrag muss die Verkäuferseite mindestens den gleichen Anteil selbst tragen; der Anspruch gegen den Käufer wird erst nach Zahlung und Nachweis fällig (§ 656d BGB). Ein alleiniger Suchauftrag der Käuferseite ist nicht pauschal auf die Hälfte begrenzt. Die Provisionshöhe ist gesetzlich nicht festgelegt und verhandelbar.
Fragen Sie geeignete Makler nach nachvollziehbaren Referenzen, dem vorgeschlagenen Vermarktungsplan, Leistungen und Vertragsbedingungen. Klären Sie, wie Angaben über Verkaufsdauer oder Erfolge belegt sind. Dieser Ratgeber bietet kein aktuelles Büro-Ranking.
Gut zu wissen
07Angebotspreis festlegen und Vermarktungsdauer
Setzen Sie den Angebotspreis nah am Marktwert mit etwas Verhandlungsspielraum an. Ist er zu hoch, kommen wenige Anfragen, das Inserat steht lange und Käufer werden misstrauisch. Spätere Preissenkungen fallen in Portalen auf.
Ein zu niedriger Preis ist ebenfalls riskant: Viele Anfragen in kurzer Zeit zeigen zwar Nachfrage, aber Sie verschenken Geld, wenn Sie das erste Angebot annehmen. Manche Verkäufer arbeiten deshalb mit einem Bieterverfahren. Es ist rechtlich nicht bindend – bis zum Notartermin kann jede Seite abspringen.
Wie lange eine Vermarktung dauert, hängt von Objekt, Preis und Ablauf ab. Inseratsdauer ist nicht gleich Zeit bis zum notariellen Abschluss. Dieser Ratgeber veröffentlicht keine aktuelle DDORF-Durchschnittsdauer. Bereiten Sie zunächst die Verkaufsunterlagen vor.
08Besichtigungen und Käuferprüfung
Bereiten Sie Besichtigungen gut vor: Unterlagen griffbereit, Mängel offen ansprechen. Verschwiegene Mängel, die Sie kennen, können trotz Gewährleistungsausschluss im Vertrag zur Haftung führen.
Pflicht: Energieausweis vorlegen
Bevor Sie einen Notartermin vereinbaren, lassen Sie sich eine Finanzierungsbestätigung der Bank des Käufers zeigen. Eine allgemeine Bonitätsauskunft reicht nicht – entscheidend ist, dass die Bank dieses Objekt zu diesem Preis finanziert.
Bewährt haben sich Einzeltermine statt Massenbesichtigungen und eine kurze Vorauswahl am Telefon: Wer ernsthaft kauft, kennt sein Budget und hat schon mit einer Bank gesprochen. Notieren Sie, wem Sie welche Unterlagen geschickt haben, und geben Sie Grundbuchauszug und Protokolle erst an ernsthafte Interessenten weiter.
09Notar, Kaufvertrag, Übergabe
Ein Grundstückskaufvertrag ist nur mit notarieller Beurkundung wirksam. Den Notar wählt üblicherweise der Käufer, weil er die Kosten trägt.
- 1VertragsentwurfDer Notar schickt beiden Seiten einen Entwurf. Prüfen Sie Kaufpreis, Übergabetermin, mitverkaufte Gegenstände und Regelungen zu Mängeln.
- 2BeurkundungDer Notar liest den Vertrag vor und erklärt ihn. Danach beantragt er die Auflassungsvormerkung für den Käufer.
- 3KaufpreiszahlungDer Käufer zahlt, sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt. Ihre Bank erhält daraus die Restschuld, wenn eine Grundschuld abzulösen ist.
- 4ÜbergabeSchlüssel, Zählerstände und Unterlagen mit einem Protokoll übergeben. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist ein gesonderter Schritt; die erforderlichen Voraussetzungen und Unterlagen prüft das Notariat.
Die Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer. Den aktuellen Steuersatz nennt die Finanzverwaltung NRW. Bis zur Übergabe tragen Sie als Eigentümer das Risiko: Halten Sie die Wohngebäudeversicherung aufrecht. Sie geht mit dem Eigentum auf den Käufer über; dieser kann sie danach kündigen.
10Kosten für Verkäufer
Die meisten Kaufnebenkosten trägt der Käufer. Auf Sie als Verkäufer kommen vor allem diese Posten zu:
| Posten | Wann | Höhe |
|---|---|---|
| Makleranteil | wenn Sie einen Makler beauftragen | vereinbarte Provision |
| Löschung der Grundschuld | wenn eine Grundschuld eingetragen ist | Notar und Grundbuch nach GNotKG |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Darlehen mit laufender Zinsbindung | Berechnung der Bank |
| Energieausweis | wenn kein gültiger vorliegt | je nach Art und Aussteller |
| Unterlagen, Gutachten | Grundbuch, Flurkarte, ggf. Gutachten | Gebühren und Honorar |
Vorfälligkeitsentschädigung: Bei einem Verkauf können Sie ein Festzinsdarlehen vorzeitig kündigen, müssen der Bank aber den Zinsschaden ersetzen (§ 490 Abs. 2 BGB). Liegt die vollständige Auszahlung mehr als zehn Jahre zurück, können Sie mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Alternativ übernimmt der Käufer das Darlehen oder Sie übertragen es auf ein neues Objekt – fragen Sie Ihre Bank.
11Steuern beim Hausverkauf

§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann eine Besteuerung des privaten Veräußerungsgewinns ausschließen. Dafür sind insbesondere diese Bedingungen zu prüfen; Betriebsvermögen und gewerbliche Vorgänge werden damit nicht beurteilt:
- 1Zehn Jahre HaltedauerZwischen Kauf und Verkauf (jeweils Datum des notariellen Vertrags) liegen mehr als zehn Jahre.
- 2EigennutzungSie haben das Haus seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor.
Ein steuerpflichtiger privater Veräußerungsgewinn kann nach § 23 EStG der Einkommensteuer unterliegen. Erlös, Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, Werbungskosten und berücksichtigte Abschreibungen sind dabei auseinanderzuhalten. Freigrenzen und weitere Besonderheiten müssen im konkreten Fall geprüft werden; die einfache Differenz zwischen zwei Preisen ist keine persönliche Steuerberechnung.
Gewerblicher Grundstückshandel: Wer innerhalb weniger Jahre mehrere Immobilien kauft und wieder verkauft, kann als gewerblicher Händler eingestuft werden. Dann fällt der Gewinn auch nach zehn Jahren unter die Einkommen- und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Die Abgrenzung regelt die Finanzverwaltung in eigenen Schreiben – lassen Sie das von einer Steuerberatung prüfen, wenn Sie mehrere Objekte verkaufen.
12Sonderfälle: geerbt, Scheidung, vermietet, Wohnrecht
Sonderfälle beim Hausverkauf
- Fall
- Geerbt
- Worauf es ankommt
- Erbnachweis, Grundbuchstand und Vertretung klären; welche Einträge vor dem Verkauf erforderlich sind, prüft das Notariat. Bei unentgeltlichem Erwerb ist für § 23 EStG die Anschaffung des Rechtsvorgängers zu berücksichtigen. Mehr im Ratgeber Immobilie geerbt.
- Fall
- Scheidung
- Worauf es ankommt
- Gehört das Haus beiden, müssen beide zustimmen. Ein Gutachten schafft eine neutrale Grundlage für die Aufteilung.
- Fall
- Vermietet
- Worauf es ankommt
- Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB). Käufer, die selbst einziehen wollen, zahlen oft weniger; Eigenbedarf kann der neue Eigentümer nur unter strengen Voraussetzungen geltend machen.
- Fall
- Wohnrecht oder Nießbrauch
- Worauf es ankommt
- Ein eingetragenes Recht bleibt bestehen und mindert den Preis. Ob es gelöscht werden kann, klären Sie mit dem Berechtigten und dem Notar.
13Haus verkaufen im Umland: Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Krefeld
Der grundlegende Verkaufsablauf ist ähnlich. Preise, Nachfrage und zuständige Stellen unterscheiden sich; steuerliche und rechtliche Fragen müssen für den Einzelfall geprüft werden. Das Grundbuch führt das zuständige Amtsgericht. Flurkarte und Baulasten erhalten Sie bei der Stadt oder dem Kreis, Richtwerte beim örtlichen Gutachterausschuss.
Für die Vorbereitung nutzen Sie die Unterlagenübersicht. Lokale Informationen finden Sie in unseren bestehenden Leitfäden für Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg und Krefeld. Die zuständigen Gutachterausschüsse veröffentlichen die jeweiligen amtlichen Grundlagen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Hausverkauf in Düsseldorf?
Eine belastbare Zeitangabe hängt von Objekt, Preis und Ablauf ab. Dieser Ratgeber nennt keine aktuelle Durchschnittsdauer. Inseratsdauer und Zeit bis zum Abschluss sind verschiedene Kennzahlen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Baupläne und Wohnflächenberechnung; bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan.
Muss ich beim Hausverkauf Steuern zahlen?
Bei einem privaten Verkauf kann § 23 EStG den Gewinn außerhalb der Zehnjahresfrist oder bei passender eigener Wohnnutzung von der Besteuerung ausnehmen. Prüfen Sie Erwerbsdaten, Nutzungsabschnitte, Gewinn und mögliche Sonderfälle. Diese Seite bestätigt keine persönliche Steuerfreiheit.
Wer zahlt den Makler beim Hausverkauf?
Beauftragen Sie als Verkäufer den Makler, darf der private Käufer eines Einfamilienhauses höchstens die Hälfte der Provision tragen (§ 656d BGB).
Brauche ich einen Energieausweis für den Verkauf?
Ja. Sie müssen ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen und die Pflichtangaben ins Inserat schreiben. Verstöße können bis 10.000 € Bußgeld kosten.
Was kostet der Hausverkauf den Verkäufer?
Vor allem den Makleranteil, falls Sie einen beauftragen, die Löschung der Grundschuld und gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung. Notar und Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer.
Kann ich mein Haus ohne Makler verkaufen?
Ja. Sie übernehmen dann Bewertung, Inserat, Besichtigungen und Verhandlung selbst. Den Kaufvertrag beurkundet in jedem Fall ein Notar.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall wenden Sie sich an ein Notariat, eine Steuerberatung oder eine Fachanwältin für Immobilienrecht.
Nächste Schritte und Hintergründe
- Externe Unterstützung selbst prüfenAuftrag, Qualifikation und Bedingungen selbst prüfenÖffnen ›
- Verkaufen oder vermieten?Liquidität mit eigenen Annahmen vergleichenÖffnen ›
- Hausverkauf-ChecklisteNächste Schritte vorbereitenÖffnen ›
- Unterlagen für eine EigentumswohnungWEG-Dokumente und Ansprechpartner ergänzenÖffnen ›
- VerkaufsdauerVorbereitung, Vermarktung und Vollzug getrennt planenÖffnen ›
- Immobilie verkaufenAblauf, Vermarktungsdauer und Preise mit DDORF-DatenÖffnen ›
- Immobilie geerbtErbschein, Wert, Steuer und Verkauf in der richtigen ReihenfolgeÖffnen ›
- Wohnung bewertenEigentumswohnungen: Verfügbarkeit und Grenzen prüfen.Öffnen ›
- Hauswert einordnenHäuser: Freigegebene Ortsmodelle und Vorbereitung.Öffnen ›
- Grundstück verkaufenGrundstücke: Bodenrichtwert und Verkaufsunterlagen.Öffnen ›
Datenquellen
Amtliche Quelle · Eigene Berechnung · Eigene Auswertung · DDORF-Schätzung → Methodik
- Amtliche QuelleEinkommensteuergesetz§ 23 Private VeräußerungsgeschäfteZur Quelle(öffnet neues Fenster)
- Amtliche QuelleBürgerliches Gesetzbuch§§ 656c, 656d Maklerprovision · §§ 489, 490 Kündigung Darlehen · § 566 Kauf bricht nicht MieteZur Quelle(öffnet neues Fenster)
- Amtliche QuelleGebäudemodernisierungsgesetz§§ 80, 87 Energieausweis · § 108 BußgeldZur Quelle(öffnet neues Fenster)
- Amtliche QuelleBaugesetzbuch§ 194 VerkehrswertZur Quelle(öffnet neues Fenster)
- Amtliche QuelleFinanzverwaltung NRWGrunderwerbsteuer: aktueller SteuersatzZur Quelle(öffnet neues Fenster)
